Von alten Flur- und Hausnamen

Flur- und Hausnamen entspringen nicht dem Gutdünken, sie sind gewachsen mit dem Werden des bäuerlichen Besitzes und deren Inhaber. Flurnamen wie Pointen, Quanten, Leithen und Breiten stammen aus frühester Rodungszeit. Die Point war wohl immer der erste, hofnahe Grund; für das unentbehrliche Kraut und für das Futter der im Stall verbleibenden Tiere, stets günstig gelegen, wie auch der Siedlungsplatz und meist eingezäunt. Beispiel: Die Point (Point) bei der Haid. Die nächsten Rodungsflächen waren wohl die Leithen und Breiten, jene leicht zu bearbeitenden, nur mäßig geneigten Hänge, tiefgründiger als das steinreiche bergige Land und möglichst auch in Siedlungsnähe. Beispiele: Die Schmelmer Leithen, die Gänsleithen, die Kreuzleithen, die Hinter Leithren, die Hohe Leithen, die Buchenleithen, die Krähnleithen, die Ebene Leithen. Quanten oder Quantl konnte einfach die Ackerflur bedeuten; wo aber bei Gemeinschaftssiedlungen die Gewannflureinteilung in Frage kam, bedeuteten die Gewanne die Gwandten, den Feldanteil des einzelnen. Dort gab es stets auch die Allmende, die Allgemeinde, das nichts anderes bedeutet als gemeinsames Weideland. Mit zunehmenden Bedarf an Ackerland mußten immer mehr Wälder weichen. Diese weiteren Rodungsflächen waren "Riedl" = Roden, "Maiset" = Holzschlag, "Stock" = die im Erdreich verbliebenden Stöcke und "Holz". Beispiel: Riedlswald (dort hat der Wald vom Riedl bereits wieder Besitz genommen), Holzhaus und Stocka. Auf den stark verbreiteten Flachsanbau und dessen Verarbeitung zu Leinen verweisen Flurbezeichnungen wie "Rötzen", "Bleichen" und "Färben". Beispiel: Bleichhaus. Der Hoffuß war einst fester Begriff für den Wert landwirtschaftlichen Besitztums und kommt nur in Bayern vor. Er wurde 1445 eingeführt und diente als Grundlage für die Besteuerung. Er wird in Bruchzahlen 1/2-, 1/4-Hof usw. ausgedrückt. Unterschieden wird zwischen dem Hof , womit ein sogenannter ganzer Hof oder 1/1-Hof bezeichnet wird, und wegen seiner geringeren Ertragslage und minderen Größe nach Bruchzahlen beschriebener Hof. Ein halber Hof oder eine Hube hatte bei uns normalerweise 60 Tagwerk. Bei schlechterem Boden war ein Hof aber auch mit 90 Tagwerk noch als halber Hof eingestuft.

In unserer engeren Heimat galten dabei folgende Einteilungen. Sein Besitzer hieß:

        1/1 Hof ca. 100 Tagwerk und mehr
        = Bauer oder Maier
        1/2 Hof 50 - 90 Tagwerk
        = Halbbauer oder Huber
        1/4 Hof 20 - 45 Tagwerk
        = Söldner
        1/8 Hof 12 - 18 Tagwerk
        = Gütler
        1/16 Hof 4 - 10 Tagwerk
        = Häusler
        1/32 Hof 2 - 3 Tagwerk
        = Leerhäusler
        1/64 Hof weniger als 1 Tagwerk

        Die 1/64 Gütlinhaber bestritten ihren Lebensunterhalt
        in der Regel durch ein Gewerbe oder als Taglöhner.

Beispiele hierzu: Kappenschneidersölde, Stockersölde, Metzgersölde, Irlberggütl und Ochsengütl Zu Beginn des Mittelalters war die Zahl der ganzen und halben Höfe größer. Durch Abspaltung und Erbteilungen entstanden immer mehr kleinere Anwesen. Die Hoffußbezeichnungen wurden bei der Eintragung des Berufes im Standesamt bis kurz vor dem 1. Weltkrieg noch benutzt. In alten Vereinsunterlagen finden wir heute noch die Gattungen: Bauer. Halbbauer, Söldner und Gütler. In diesem Zusammenhang muß auch das Tagwerk erklärt werden: Es war zunächst ein Arbeitsmaß und wurde aus der Pflugleistung eines mittelschweren Pferdegespannes vor einem Karrenpflug und einem Arbeitstag von etwa 9 Stunden gewonnen. Die Fläche, die an einem Arbeitstag abzüglich der Rüst- und Wegezeiten und der Tierfütterung gepflügt werden konnte, entsprach einer geometrischen Fläche von 3340 qm. Dieser Flächenumfang wird in Bayern seit mindestens 450 Jahren als Tagwerk bezeichnet. Ein Pifang (Bifen) dagegen markiert einen Grundstücksstreifen von vier Ackerfurchen zu je ca. 20 cm, die gegeneinander geackert waren. Flurbezeichnungen und Hausnamen sind aber auch auf frühere Besitzer (Name, Vorname, Stand, Beruf), Kulturstätten (Kirche), Bauten (Mühle/Brauerei) usw. zurückzuführen. Beispiel : Bräuhaus Feld, Pfarrerfeld, Mesnerfeld, Weihermühle, Hadermühle, Kirchenbauer. Es gibt natürlich auch eine ganze Reihe von Flurnamen, die sich nur aus dem Lateinischen, dem Alt- oder Mittelhochdeutschen ableiten lassen. Beispiel: Gallner oder Goldnar (frühere Schreibweise). Der Name ist einmal abzuleiten von "Gall", d. h. Zuchtstier, Jungvieh. Gallnerberg ist demnach gleichbedeutend mit ""Stierberg" (Galt(Vieh)berg). Dieser Erklärung steht in fast untrüglicher Weise der Umstand zur Seite, daß der Patron der Gallnerkirche, der hl. Sixtus, der Legende nach ein Galthirte war. Eine andere Ableitung des Namens Gallner oder wie er in früheren Urkunden genannt wird "Goldnar" lautet auf "gol", d. h. wasserarm, weil nur eine einzige Quelle darauf entspringt.